Buchhaltungsservice und Organisation
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WIR LASSEN SIE NICHT IM REGEN STEHEN



wir haben weitergehende Befugnisse nach § 6 Nr. 4 StBerG das sind im Einzelnen

1. laufende Geschäftsvorfälle buchen (Kontierung, Erteilung von Buchungsanweisungen):

  • Erfassung von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnungen (Aufstellung über Eingangs- bzw. Ausgangsbelege; Führung eines Kassenbuchs; Abheften von Bankauszügen nach Konten getrennt usw.)
  • Buchen laufender Geschäftsvorfälle durch Bildung von Buchungssätzen
  • Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung außer Haus (mit Zwischenschaltung eines Steuerberaters, nach einem vom Steuerberater aufgestellten Kontenplan)
  • technische Zusammenstellung der Jahresabschlusszahlen und betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmaterials in Form von Kennzahlen (nicht: Aufstellung des Jahresabschlusses, auch nicht in Form eines programmgesteuerten Ausdrucks = "Knopfdruckbilanz")
  • steuerrechtlich irrelevante Hilfeleistung bei der Einrichtung der Buchführung, zum Beispiel durch Hilfeleistung bei der Wahl des Buchführungssystems, der zu benutzenden Geräte, der Art und Weise der Belegübernahme oder des Ausdrucks der Buchführungsergebnisse

2. laufende Lohnabrechnungen und Lohnsteueranmeldungen fertigen.  

3. Bei uns greift eins in das Andere !

  • Unser Ziel ist es, dass jedes einzelne Zahnrad ineinander greift um so das Beste für Sie  heraus zu holen. Deshalb begleiten wir Sie auch bis zur Einreichung Ihres Jahresabschlusses und Ihrer Steuererklärungen.
  • Das ist nur mit starken Partnern möglich die wir aus jahrelanger Berufserfahrung kennen.* Wir setzen dabei auf persönlichen Kontakt zu unseren Geschäftspartnern und können Ihnen so ein umfassendes Leistungspaket ermöglichen. Im persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne über weitere Details.

*Als Buchhaltungsservice sind wir nicht befugt andere steuerliche Tätigkeiten für Sie zu übernehmen, außer wie oben erwähnt